Feuerwehr und Brandermittler arbeiten Hand in Hand

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Vollbrand

Die Brandermittler der Kantonspolizei Bern gaben kürzlich Einblick in ihre Arbeit und ihre Zusammenarbeit mit der Feuerwehr. Am Weiterbildungsabend für die regionalen Feuerwehren gaben sie viele Hintergrundinfos zu ihrer spannenden, teils brandgefährlichen Tätigkeit.

Wenn die Feuerwehr den Brand gelöscht und ihre Arbeit erledigt hat, beginnt diejenige der Ermittlung zur Ursache. Im Kanton Bern sind es die Mitarbeitenden des Dezernates Brände und Explosionen (BEX), die auf dem Schadenplatz versuchen die Brandursache zu ermitteln.

Wann braucht’s die Brandermittler?

Die Brandermittler kommen nicht automatisch bei jedem Brand zum Einsatz. Bei Bränden mit vermissten, verletzten oder toten Personen werden sie in jedem Fall aufgeboten. Bei allen anderen Bränden nach Bedarf, zum Beispiel bei einem grossen Brand, bei unklarer Brandursache, bei Explosionen oder bei Bombenalarm. Im Team der BEX hat es nämlich auch sogenannte «Entschärfer», die bei einem Bombenalarm ausrücken.
Zumindest im Kanton Bern können die Brandermittler nicht durch die Feuerwehr direkt aufgeboten werden, sondern nur durch die Polizei.

Aufdecken der Brandursache

Bei ihrer Arbeit versuchen die Brandermittler den Grund für den Brand – also die Brandursache – herauszufinden. Die Brandursache kann dabei sehr vielseitig sein:

  • Technisch (z.B. Kurzschluss, Kabelbrand)
  • durch Geräte verursacht (z.B. Überhitzung, technischer Defekt)
  • durch Elementarereignisse verursacht (Blitz, Erdbeben, etc.)
  • Fahrlässigkeit (Zigarettenstummel, nicht ausgeschaltete Herdplatte, etc.)
  • Brandstiftung (vorsätzlich angezündet)
  • und weitere

Die Ermittlungen bringen dabei nicht nur der Polizei Klarheit, sondern auch Betroffenen und Angehörigen. Ausserdem sind sie für die Versicherungen relevant wenn es darum geht, wer den Schaden bezahlen muss.

Spurensuche nach Brand oder Explosion

Obwohl der Vortrag verhältnismässig kurz war, versuchte uns der Brandermittler einen kleinen Einblick über ihre Möglichkeiten bei der Spurensuche zu geben. So können die Mitarbeitenden des BEX zum Beispiel anhand von sogenannter Brandzehrung (das Ausmass des Abbrandes an festen Stoffen) ermitteln, wo der Brand ungefähr begann. Auch Schäden am Mauerwerk können hilfreich sein, genauso wie die Trümmerlage, Hitze- oder Schmelzspuren.

Feuerwehr und Brandermittler arbeiten unbeabsichtigt gegeneinander

Bei der Ermittlung der Brand- oder Explosionsursache widersprechen sich die Ziele der Feuerwehr und der Brandermittler nicht selten: Während die Feuerwehr versucht den Brand vollständig zu löschen, ist sie oft gezwungen Material zu entfernen oder zu bewegen, um an die Glutnester zu gelangen. Die Brandermittler hingegen möchten den Schadenplatz so unverändert wie möglich untersuchen. So arbeiten die beiden Parteien unbeabsichtigt gegeneinander. Wobei natürlich beiden Seiten klar ist, dass das Löschen des Brandes vorgeht. Denn solange es brennt, werden die Brandermittler ihre Untersuchungen nicht aufnehmen können.

Trotzdem kann die Feuerwehr bei der Brandbekämpfung bereits Rücksicht auf die Brandermittler nehmen, indem sie nicht unnötig viel wässert, keinen Schutt oder Asche wegschaufelt, keine noch stehenden Pfosten, Mauern oder Balken entfernt oder absägt, etc. Selbstverständlich alles immer unter der Voraussetzung, dass dadurch niemand gefährdet ist oder das Feuer trotzdem gelöscht werden kann.

Oft sei aber gerade der «gut gemeinte» Einsatz der Feuerwehr am Ende des Einsatzes derjenige, der die Brandermittler danach bei ihrer Arbeit behindere. So zum Beispiel wenn die Feuerwehr beginnt das Chaos aufzuräumen und dazu Holzpfosten umsägt oder Asche wegschaufelt.
Daher auch der dringliche Aufruf der Brandermittler an die Feuerwehren, nach dem Löschen mit dem Aufräumen abzuwarten bis der Schadenplatz freigegeben wurde.

Personenrettung geht vor

Wenn die Feuerwehr im brennenden Gebäude eine Person findet, soll sie sie unbedingt retten. Selbst wenn nicht ganz klar sei, ob sie noch am Leben ist. Es könnte ja sein, dass die Person wiederbelebt werden kann.
Selbst falls sich später herausstellen sollte, dass die Person bei der Rettung bereits tot war, haben die Brandermittler Verständnis. Denn die Rettung hat Vorrang.
Einzige Bitte der Brandermittler im Falle einer Rettung: Der Trupp, der die Person rettet soll sich merken, wo und in welcher Lage sie gefunden wurde. So können die Brandermittler die Informationen für ihre Ermittlungen einbeziehen.

Zum eigenen Schutz: Wegschauen wenn Leichen geborgen werden

Vor allem bei Bränden mit verletzten oder toten Personen ist die Arbeit für die Brandermittler oft belastend. Während die Feuerwehr verletzte Personen meist im Haus findet und rausbringt, sind tote Personen teilweise unter Schutt begraben oder bereits bis zur Unkenntlichkeit verbrannt und so für die Feuerwehr beim Absuchen nicht mehr sichtbar. Wenn die Brandermittler die Toten danach bergen, bitten sie die Angehörigen der Feuerwehr darum, auf Abstand zu gehen und wegzuschauen. Dieser Bitte sollte die Feuerwehr unbedingt nachkommen. Denn dies ist zu ihrem eigenen Schutz. Die Bilder, die man sonst sehe, seien sehr belastend und hätten auch schon zu traumatischen Erlebnissen bei Feuerwehrleuten geführt.

Die Brandermittler des BEX

Das Dezernat Brände und Explosionen der Kantonspolizei Bern gehört zur Kriminalabteilung. Es umfasst 15 Mitarbeitende, wobei pro 24 Stunden drei Mitarbeitende auf Pikett sind. Denn die Arbeit der BEX umfasst nicht nur Brandermittlung, sondern sie rücken auch bei Explosionen oder zum Entschärfen von verdächtigen Gegenständen aus. Bis ein Mitarbeitender vollständig zum Brandermittler und Entschärfer ausgebildet ist, braucht es zirka 5 Jahre.

 

Weitere Infos zu den Brandermittlern bei der BEX gibt es auch auf dem Blog der Kantonspolizei https://www.blog.police.be.ch/2016/04/12/die-spezialisten-fuer-die-brenzligen-faelle/

Bildquelle: Dezernat Brände und Explosionen (BEX), Bern

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